16.01.2026

ZDH-Umfrage zur E-Rechnung im Handwerk

Um eine aktuelle Einschätzung zur Nutzung von E-Rechnungen im Handwerk zu erhalten, führt der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) bis zum 27. Februar 2026 eine Online-Umfrage durch.

Seit dem 1.1.2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 1.1.2027 wird nach der derzeitigen Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 1.1.2028 auch für alle übrigen Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund führt der ZDH bis zum 27. Februar 2026 eine Umfrage unter den Betrieben zur aktuellen Nutzung der E-Rechnung und der damit verbundenen Probleme durch. Die Teilnahme hilft dem ZDH, die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten und die Rahmenbedingungen für die handwerkliche Tätigkeit zu verbessern.

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